Domainrecht – Ein heißes Pflaster

Domainrecht - Ein heißes Pflaster
Die Horrorvorstellung eines jedes Webmasters ist eine saftige Abmahnung. Gerade bei der “falschen” Wahl eines Domainnamen sind Geschäftemacher schnell da, um sich auf Kosten anderer eine Goldene Nase zu verdienen.

Grundsätzlich ist die Wahl von Domainnamen schwierig. Immer
mehr Domains werden registriert, und kaum eine Domain, mit einem
guten Namen ist noch frei. Dennoch wird immer wieder von saftigen
Abmahnungen berichtet, bei denen der Besitzer der Domain schnell
einige Euros leichter ist. Eine Abmahnung aufgrund eines Domainnamens
kann viele Gründe haben.

Eingetragenen Marken

Grundsätzlich sollte man die Finger von Domainnamen lassen,
die markenrechtlich geschützt sind. Eine Marke ist dann Geschützt,
wenn diese beim Deutschen Patent-, und Markenamt angemeldet wurde.
Die meisten Firmen-, und Produktnamen werden als Marke geschützt.
Das Markengesetzt besagt, dass es nur bei der "Benutzung
im geschäftlichen Verkehr
" geltend ist. Welche Website
ist dann geschäftlich, welche privat. Es gibt keine feste Definition
hierfür. Ein Gericht hat sogar schon einmal entschieden, dass
die Registrierung einer Domain bereits eine geschäftliche Handlung
ist. Grundsätzlich wird z.B. auch von .com Domains angenommen,
das es die Seite geschäftlich verwendet wird.
Bei einer rein privaten Seite, die einen Konfliktnamen trägt,
kann auch ein Werbebanner, oder eine Amazon Buchempfehlung
als Indiz für eine geschäftliche Verwendung dienen.
Bei diesen Gerichtsprozessen gibt es keinen Vorzeigefall, nein,
jeder Fall ist ein Einzelfall.

Tippfehler – Domains

Tippfehler Domains sind Domainnamen wie "aoll.de", oder
"googel.de". Auch für solche Domainnamen kann das
Markenschutzgesetz gelten, da eine gewisse Verwechselungsgefahr
herrscht.

Bürgerliche Namen

Auch der Name einer jeden Person unterliegt einem Schutz gegen
die Verwendung Dritter. Probleme sind hierbei natürlich vorgeplant,
da viele Namen gleich sind.
Prominenten wird bei den Domainnamen, trotz Namensgleichheit
die Domain eher zugestanden, wie der Fall von Michael Schumacher
gezeigt hat. Diesem wurde die Domain regelrecht "weggenommen".
Grundsätzlich gilt bei Domainnamen das Prinzip, "Wer
zuerst kommt, mahlt zuerst!
", auch bei Namensgleichheit.

Firmennamen

Auch bei gleichen Firmennamen hat gilt das "Wer zuerst kommt,
mahlt zuerst!" – Prinzip. Hierbei haben jedoch die bekannteren
Firmen ebenfalls bessere Karten als die "kleinen".

Städtenamen

Von der Registrierung von Städtenamen-Domains ist ebenfalls
abzuraten, da in diesen Fällen die Gerichte fast immer zugunsten
der jeweiligen Städte entscheiden.
Auch auf die Namen der Behörden sollte nicht zurückgegriffen
werden.

Filme, Zeitschriften,…

Auch von der Registrierung von Domains, welche aus Filmen, oder
anderen Medien resultieren sollte verzichtet werden. Diese fallen
wahrscheinlich meistens unter den Gesichtspunkt des Markenschutz,
oder gelten als geschäftliche Bezeichnungen, und sind so geschützt.

Der Domainmarkt ist wirklich heiß umkämpft, und jeden
Tag gibt es neue Fälle von Rechtsverletzungen in Domainnamen.
Das Problem ist, dass jeder Domainnamen auf die unterschiedlichsten
Aspekte überprüft wird, und man deshalb kein einheitliches
Bild über das Domainrecht bekommt.

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