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Datenschutzreform 2002

Stand vom 20.02.2002
Man hat bestimmt davon im Internet oder in anderen Medien etwas mitbekommen, doch haben Sie schon eine Veränderung bemerkt? Seit kurzem planen Anwaltschaften Schritte gegen verschiedene Websitebetreiber. Deshalb sollten Sie die Grundzüge der neuen Reform kennen, und sich auch daran halten!

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Die neue Gesetzgebung betrifft in erster Linie nur Websitebetreiber, die Produkte über das Internet vertreiben. Dabei geht es aber auch um das speichern von Daten der Besucher.
Sollten Sie einen Newsletter betreiben, der die Emailadresse eines Users speichert, so betrifft Sie dieses Gesetz.
Bevor Sie die Emailadresse endgültig abspeichern dürfen, müssen Sie den Abonnenten um seine Erlaubnis bitten. Diese Lücke kann man füllen, indem man dem neuen Abonnenten eine Email schickt, in der er einen Link bestätigen muss, um in die Liste aufgenommen zu werden.
Damit macht der Besucher klar, das er den Newsletter wirklich erhalten will.

Dabei sollte die Einwilligung des Nutzers protokolliert werden. Sie müssen dem Besucher nachweisen, was er gemacht hat. Dies kann dadurch geschehen, das man das Datum an dem der Besucher seinen Bestätigungslink klickt abspeichert.

Neu ist dazugekommen, das Sie als Site-Betreiber dem Besucher davon belehren müssen, das er sich jeder Zeit wieder aus der Liste austragen kann. Hierfür sollte es möglich sein, das der Besucher sich auch ohne Besuch auf der Website aus der Liste austragen kann. Ein persönlicher Abmeldelink wird diesem Anspruch gerecht.

Verschärft wurde ebenfalls die Impressumspflicht. Sie besagt, das bei einer Website, die in periodischen Abständen neue redaktionelle Inhalte veröffentlicht, eine Impressum Pflicht ist.
In da Impressum müssen zwei wichtige Punkte. Eine natürliche Person muss als verantwortlich angegeben werden, es ist wichtig, das diese Informationen jedem Besucher offen stehen.

Bei personalisierten Newslettern ist es wichtig, das Sie dem Besucher bei der Eingabe klar machen, das die Eingabe eines Namen oder Pseudonym optional ist, sie muss nicht erfolgen.
Viele Foren, und Communitysysteme arbeiten mit der Verwendung mit Cookies. Sie als Betreiber sind dazu verpflichtet dem Besucher informieren, das Sie Daten in Cookies speichern.

Alles in allem sind die neuen Gesetzte sehr verschärft worden, da stellt sich für viele Betreiber leicht das Problem abgemahnt zu werden. Viele Anwälte durchkämmen das Internet nach solchen Seiten, die gegen gültiges Recht verstoßen, sodass eine Abmahnung vorgeplant ist. Die neuen Gesetzte gehen fast jeden Websitebetreiber an!

(tf)